Gloriane

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gloriane e.U. für Retainer-Mandate (fCAIO-Tiers) und Projektleistungen (Add-ons).

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Leistungen der Gloriane e.U. gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, sofern sie nicht schriftlich vereinbart werden.

2. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang wird pro Mandat im Angebot und im zugehörigen Leistungsschein verbindlich geregelt. Öffentlich kommunizierte Tier-Beschreibungen sind Orientierung, nicht vertragliche Zusicherung.

3. Laufzeit und Kündigung

Retainer-Mandate (Tier 1–3) haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, danach quartalsweise Kündigung mit 60 Tagen Vorlauf. Projektleistungen (KI-Audit, EU-AI-Act-Paket) sind mit Lieferung abgeschlossen.

4. Honorar und Zahlung

Retainer werden monatlich vorab in Rechnung gestellt. Zahlungsziel: 14 Tage netto. Bei Projektleistungen gilt die Zahlung je nach Angebot (typisch: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % bei Übergabe).

5. Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle Informationen, Zugänge und Entscheidungen zur Verfügung, die für die Leistungserbringung notwendig sind. Verzögerungen aus mangelnder Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Gloriane.

6. Vertraulichkeit

Gloriane behandelt alle im Rahmen des Mandats bekannt gewordenen Informationen streng vertraulich – auch über das Ende des Auftrags hinaus. Eine gegenseitige NDA wird zu Beginn jedes Mandats gezeichnet.

7. Rechte an Arbeitsergebnissen

Sämtliche im Rahmen eines Mandats erstellten Artefakte (Roadmaps, Dokumentationen, Code, Automatisierungen) gehen mit vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über. Gloriane behält sich das Recht vor, im Auftrag gewonnenes Wissen anonymisiert für Fachbeiträge zu verwenden.

8. Haftung

Gloriane haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist der Höhe nach auf die Summe der in den letzten 12 Monaten bezahlten Honorare begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Gloriane ist keine Rechtskanzlei und erbringt keine juristische Beratung.

9. Gerichtsstand und Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Graz.


Stand: April 2026